1. Der Widerruf von Immobiliendarlehen wird Rechtsschutzversicherer ca. 500 Millionen Euro kosten – und ist damit teurer als "Dieselgate"
  2. Die Reservierung erfolgt bei vielen Rechtsschutzversicherern zu pauschal und wird insbesondere den Darlehenswiderrufen nicht gerecht
  3. Versicherer sollten ihren Rückversicherungsbedarf überdenken

Zahlreiche Immobilienbesitzer widerrufen ihre Darlehen. Da viele Banken die Verbraucher beim Abschluss von Darlehensverträgen nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt haben, können diese die Verträge anfechten. Immobilienbesitzer können dadurch neue Darlehen mit einem Zinssatz zu heutigen, für sie deutlich attraktiveren Konditionen abschließen. Die daraus resultierende Klagewelle setzt sich bis heute fort. Die dabei entstehenden Gerichtskosten machen sich auch bei den Rechtsschutzversicherern bemerkbar. „Wir schätzen den Aufwand, der den Rechtsschutzversicherern hierbei entsteht, auf eine halbe Milliarde Euro“, sagt Onnen Siems, Geschäftsführer der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK). Damit sind die Darlehensprozesse ein deutlich größeres Kumulereignis als die Klagen im VW-Abgasskandal. Die versicherten Rechtskosten, die durch „Dieselgate“ entstehen, wurden bisher auf 380 Mio. Euro geschätzt – wobei diese Summe noch geringer ausfallen dürfte.

Ähnlich wie bei „Dieselgate“, bei der 144.000 Fälle durch die Versicherer reguliert werden müssen, kommen bei den Darlehenswiderrufen nach MSK-Schätzungen über 100.000 Fälle zusammen. Doch im Unterschied zu den Prozessen von VW-Besitzern geht es im Falle der Darlehen um sehr hohe Streitwerte (durchschnittlich ca. 80.000 Euro gegenüber ca. 25.000 Euro beim Streit über das Diesel-Fahrzeug). „Diese Erkenntnisse beziehen wir aus dem MSK-Rechtsschutz-Datenpool, bei dem die Bestands- und Schadendaten mehrerer Rechtsschutzversicherer seit 2014 im Rahmen einer Gemeinschaftsstatistik aktuariell ausgewertet werden“, sagt Onnen Siems. 

Bei zunehmend mehr Fällen trägt VW bei Dieselgate-Klagen die Verfahrenskosten gänzlich selbst, was zu Regressansprüchen bei den Rechtsschutzversicherern führt. Der durch den GDV veranschlagte Aufwand von 380 Millionen, der zu einem Großteil noch aus Rückstellungen besteht, kann sich nach aktuellen Einschätzungen daher noch deutlich mindern. Dies ist bei den Darlehenswiderrufen nicht zu erwarten. „Hier scheinen die Versicherer im Gegenteil tendenziell unterreserviert zu sein - was möglicherweise auch daran liegt, dass der Streitwert bei der Reservierung nicht angemessen berücksichtigt oder gar nicht erfasst wurde“, erläutert Thomas Budzyn, Leitender Berater bei MSK. „Eine Verteuerung dieser Schäden um 20-50% durch nachträgliche Aufstockung einer zunächst zu niedrig gesetzten Einzelfallreserve ist keine Seltenheit. Bei dem in der Sparte Rechtsschutz zulässigen Verfahren der Pauschalreservierung werden derartige Sondereffekte in der Regel ebenfalls nicht angemessen abgebildet“. MSK empfiehlt daher die Prüfung und Anpassung der Reservierungssysteme. Einige Versicherer beschäftigen sich bereits mit der Einführung einer aktuariell ermittelten Einzelfallreserve, was gerade in einer schadenreichen Sparte wie Rechtsschutz ein hohes Potenzial birgt, um Trends frühzeitiger zu erkennen.

Die Schadenkumule führen auch in einer anderen Hinsicht zu einem Umdenken der Branche: „Die Rechtsschutzsparte, die bisher nur selten von Rückversicherung Gebrauch gemacht hat, wird durch diese Kumulereignisse ihren Rückversicherungsbedarf neu bewerten“, sagt Onnen Siems. „Der nächste Kumul könnte bei einer Insolvenz großer Unternehmen drohen – wie im aktuellen Fall von Thomas Cook. Neben den Klagen einer Vielzahl von Kunden (eine Musterfeststellungsklage ist bei den hier vorliegenden Amtshaftungsklagen nicht möglich) könnten auch Klagen eines Teils der Mitarbeiter im Arbeitsrechtsschutz spürbar sein. Eine Rezession kann zukünftig weitere vergleichbare Fälle hervorrufen. Ebenfalls denkbar sind neue Kumulszenarien aufgrund von Rechtsunsicherheiten bei einem ungeregelten Brexit“.

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Über

Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) wurde 1998 in Köln als erste deutsche aktuarielle Beratungsgesellschaft gegründet und begleitet Versicherungsunternehmen bei strategischen Entscheidungen und operativen Prozessen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in Datenpools, Tarifierung, Reservebewertung, Rückversicherung und Solvency II. MSK betreibt seit 2014 einen Statistik-Datenpool für 11 Rechtsschutzversicherer mit einem Marktanteil von 29%.