Carina Götzen, VWheute, vom 28. September 2017
“Wie viel Schmerzensgeld gezahlt wird, hängt vom Sachbearbeiter ab.” Üble Nachrede eines Versicherungsnehmers? Es stimmt tatsächlich. Solche Schwankungen sind in Deutschland Realität. Bei der Regulierung von Personenschäden in Kraftfahrt-Haftpflicht variiert die Höhe eines Schmerzensgeldes für ein und denselben Sachverhalt enorm.
Doch es gibt einen harmonischen Weg, das Risiko von Unter- und Überregulierung in den Griff zu bekommen. Reform statt Revolution. Die Grundidee ist, die gängige Regulierung nicht zu ersetzen – sondern stattdessen die bestehende Praxis zu standardisieren. Aus mehreren Versicherungsunternehmen werden hierzu Daten, die für die Regulierung relevant sind, zusammengeführt.
Diese bilden die Grundlage für das mathematische Prognosemodell. Sind die entscheidenden Einflussfaktoren auf die Höhe des Schmerzensgeldes gefunden, wie die Schwere der Verletzung, die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit oder regionale Kostenunterschiede, kommen mathematische Verfahren zum Einsatz, die den mathematischen Grundsätzen zum Beispiel bei der Tarifierung entsprechen.
Das Modell, das exklusiv für den Personenschadenspezialisten Actineo erstellt wurde, erlaubt, aus den Daten einheitliche Marktwerte zu ermitteln. Aus der gelebten Praxis der Regulierung werden damit – auf objektive Weise – Standards abgeleitet. Diese ermöglichen es, bisherige Schwankungen in der Regulierung zu verringern.
Voraussetzung ist eine ausreichende und qualitativ hochwertige Datenbasis. Ist die einmal geschaffen, ist ein vielfacher Mehrwert möglich. So können zum Beispiel Bearbeitungsabläufe automatisiert werden. Daneben lassen sich aber auch Reserveprognosen für einen Großteil der Schadensegmente erstellen. Und nicht zuletzt: Der Verdacht von Versicherungsnehmern, sie würden der Willkür ihres Sachbearbeiters unterliegen, wäre ein für alle Mal aus dem Weg geräumt.