Die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) hat für das Bundes-Justizministerium eine Studie zum Absicherungsbedarf von Bauherren erstellt. Neben MSK waren die AFC Public Services GmbH (AFC) sowie Herr Prof. Dr. Voit von der Philipps-Universität Marburg an der Studie beteiligt. Zu klären war, ob Bauunternehmer oder Bauherren gesetzlich verpflichtet werden sollten, Versicherungsschutz gegen die Insolvenz des Bauunternehmens abzuschließen, um Bauherren vor etwaigem Schaden zu bewahren.
"Die Evaluierung der derzeitigen Praxis hat ergeben, dass die derzeitigen gesetzlichen Absicherungen nicht ausreichend sind", heißt es in einem für das Bundesministerium angefertigten Abschlussbericht. "Die Untersuchung hat einen Absicherungsbedarf von mindestens 25 % der Bausumme ergeben, der von der Erfüllungsphase bis zum Ende der Mängelgewährleistungsphase besteht. Damit könnte in 90 % der Fälle das Risiko abgedeckt werden. Dieser Anteil sollte mindestens abgesichert werden, um den Besteller einer Bauleistung im Fall der Insolvenz des Bauunternehmers zu schützen".
Für das Projekt hat MSK Modellrechnungen erstellt, die eine Gegenüberstellung und Bewertung möglicher Absicherungsmodelle ermöglichen.
"Der größte gesetzgeberische Bedarf besteht im Verbraucherbereich beim Bauen aus einer Hand", hält der Abschlussbericht fest. Der Aktuar Adrian Engels, der für MSK an der Studie mitgewirkt hat, erläutert die zentralen versicherungsmathematischen Erkenntnisse der Studie mit den Worten: "Bei einer Versicherungslösung mit einem Selbstbehalt von 5.000 € würde für die 80 % der Bauunternehmen mit der stärksten Bonität eine Prämie von unter 2,5 % der Bausumme fällig. Die Kosten der aus Sicht der Versicherer obligatorischen baubegleitenden Qualitätskontrolle sind hierbei bereits inkludiert. Für die übrigen 20 % der Bauunternehmen wird die Prämie gleichwohl deutlich teurer. Die Einführung einer Versicherungspflicht hätte somit voraussichtlich eine spürbare Marktbereinigung in der Baubranche zur Folge".
"Im Bereich der Einzelvergabe hängt der Sicherungsbedarf neben der Insolvenzwahrscheinlichkeit auch vom einzelnen Gewerk ab", ergänzt Dr. Andreas Meyerthole, MSK-Geschäftsführer und Co-Autor der Studie. Auf der Grundlage der vorgelegten Informationen, Modellrechnungen und fachlichen Einschätzungen kommen die Autoren in ihrem Abschlussbericht zu dem Fazit, "dass der den Verbraucher beratende Architekt entscheiden sollte, ob im jeweiligen Vertrag eine Sicherheit verlangt wird. Bei Verträgen zwischen Unternehmern wird keine Notwendigkeit für eine verpflichtende Absicherung gesehen".
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Über
Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) wurde 1998 in Köln als erste deutsche aktuarielle Beratungsgesellschaft gegründet und begleitet Versicherungsunternehmen bei strategischen Entscheidungen und operativen Prozessen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in Datenpools, Tarifierung, Reservebewertung, Rückversicherung und Solvency II. Seit 2011 ist das Informationssicherheitsmanagementsystem von MSK nach ISO 27001 zertifiziert.