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  • Seit September 2025 haben Autofahrer das Recht, dass OEMs die 
    Fahrzeugdaten der Nutzer an Dritte, z.B. Versicherer, weitergeben.
  • Fahrzeugdaten werden zum Wettbewerbsfaktor
  • Standardisierung und Preisfragen bleiben offen

Seit dem 12. September 2025 ist der EU Data Act anwendbar und damit juristisch wirksam. Für die Kfz -Versicherungsbranche markiert das einen Wendepunkt: Erstmals haben Fahrzeughalter einen einklagbaren Anspruch, die von ihren vernetzten Autos erzeugten Daten an Dritte, etwa an ihren Versicherer, weiterzugeben.

Der EU Data Act ist Teil der europäischen Datenstrategie, die einen Binnenmarkt für Daten schaffen soll. Ziel ist es, industrielle und öffentliche Daten besser nutzbar zu machen und Innovationen zu fördern. Im Zentrum steht dabei die Frage, wem Daten aus vernetzten Produkten gehören und wer Zugriff darauf erhält. Nutzer gelten als Eigentümer oder Besitzer des Produkts, Dateninhaber ist meist der Hersteller, und Dritte können auf Anweisung des Nutzers Zugriff erhalten.

Quelle: Darstellung Meyerthole Siems Kohlruss

Der Data Act verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte zu drei zentralen Punkten: der Designpflicht, der Informationspflicht und der Bereitstellungspflicht. Die Designpflicht schreibt vor, vernetzte Produkte so zu konzipieren, dass die generierten Daten den Nutzer:innen von vornherein zugänglich sind. Die Informationspflicht verpflichtet den Hersteller, über Umfang und Art dieser Daten aufzuklären. Nach der Bereitstellungspflicht muss der Dateninhaber die Breitstellung der Daten an einen Dritten auf Verlangen des Nutzers gewährleisten.

Zwischen dem Inkrafttreten im Januar 2024 und der Anwendbarkeit im September 2025 lag eine 20-monatige Übergangsphase. In dieser Zeit sollten Hersteller technische Schnittstellen schaffen, um eingehende Datenanfragen bedienen zu können.

„Nach aktuellen Gesprächen mit Marktteilnehmern wird der neue Rechtsrahmen bislang noch sehr zurückhaltend genutzt. Eine substanzielle Nachfrage von Versicherern oder Kunden bei Herstellern ist bisher nicht zu beobachten. Ein Grund ist die fehlende Standardisierung und noch weitgehend ungeklärte Preisfrage. Die EU arbeitet parallel an spezifischen Regelungen zum Zugang zu Fahrzeugdaten, die künftig einheitliche Schnittstellen sichern sollen“, sagt Dennis Heinig, leitender Berater und Experte für Kfz bei Meyerthole Siems Kohlruss (MSK).

„Aber nicht nur die OEMs haben durch den EU Data Act Baustellen. Die Kfz-Versicherer sind jetzt gefordert sich kritisch mit den neuen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Die Verarbeitung dieser für die Versicherungsindustrie größtenteils neuartigen Daten ist herausfordernd und die Kfz-Versicherer sollten sich Gedanken machen, wie sie diese neuen Datenschätze effizient heben können“.

Presseanfragen richten Sie bitte an: 

Pia Waldhof
Telefon: +49 (0)221 42053-0
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Über MSK

Seit 1998 berät Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) aus Köln Versicherungsgesellschaften, Assekuradeure und Industrieunternehmen in versicherungsmathematischen Fragestellungen. 

Mit über 100 Mandanten zählt MSK heute zu den führenden Adressen im deutschsprachigen Raum.