VWheute, vom 8. Oktober 2019

Der Widerruf von Darlehen durch zahlreiche Immobilienbesitzer wird die Rechtsschutzversicherer vermutlich teurer zu stehen kommen als „Dieselgate“. „Wir schätzen den Aufwand, der den Rechtsschutzversicherern hierbei entsteht, auf eine halbe Milliarde Euro“, sagt Onnen Siems, Geschäftsführer der aktuariellen Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK).

Nach Schätzungen von MSK kommen demnach bei den Darlehenswiderrufen rund 100.000 Fälle zusammen. Zum Vergleich: Bei „Dieselgate“ müssen die Versicherer etwa 144.000 Fälle regulieren. Doch im Unterschied zu den Prozessen von VW-Besitzern geht es im Falle der Darlehen um sehr hohe Streitwerte (durchschnittlich ca. 80.000 Euro gegenüber ca. 25.000 Euro beim Streit über das Diesel-Fahrzeug).

„Diese Erkenntnisse beziehen wir aus dem MSK-Rechtsschutz-Datenpool, bei dem die Bestands- und Schadendaten mehrerer Rechtsschutzversicherer seit 2014 im Rahmen einer Gemeinschaftsstatistik aktuariell ausgewertet werden“, sagt Siems. Zudem trage Volkswagen bei Dieselgate-Klagen die Verfahrenskosten gänzlich selbst, was zu Regressansprüchen bei den Rechtsschutzversicherern führt. Der durch den GDV veranschlagte Aufwand von 380 Millionen, der zu einem Großteil noch aus Rückstellungen besteht, kann sich nach aktuellen Einschätzungen daher noch deutlich mindern. Dies sei bei den Darlehenswiderrufen jedoch nicht zu erwarten.

„Eine Verteuerung dieser Schäden um 20 bis 50 Prozent durch nachträgliche Aufstockung einer zunächst zu niedrig gesetzten Einzelfallreserve ist keine Seltenheit. Bei dem in der Sparte Rechtsschutz zulässigen Verfahren der Pauschalreservierung werden derartige Sondereffekte in der Regel ebenfalls nicht angemessen abgebildet“, betont der Aktuar.

„Die Rechtsschutzsparte, die bisher nur selten von Rückversicherung Gebrauch gemacht hat, wird durch diese Kumulereignisse ihren Rückversicherungsbedarf neu bewerten. Der nächste Kumul könnte bei einer Insolvenz großer Unternehmen drohen – wie im aktuellen Fall von Thomas Cook. Neben den Klagen einer Vielzahl von Kunden (eine Musterfeststellungsklage ist bei den hier vorliegenden Amtshaftungsklagen nicht möglich) könnten auch Klagen eines Teils der Mitarbeiter im Arbeitsrechtsschutz spürbar sein. Eine Rezession kann zukünftig weitere vergleichbare Fälle hervorrufen. Ebenfalls denkbar sind neue Kumulszenarien aufgrund von Rechtsunsicherheiten bei einem ungeregelten Brexit“, ergänzt Siems.