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vw-HEUTE, vom 14. Januar 2026

Zehn Jahre nach Einführung von Solvency II ermitteln die meisten Schaden- und Unfallversicherer in Deutschland ihren Kapitalbedarf weiterhin mithilfe des Standardmodells. Das Aufsichtsregime eröffnet den Unternehmen jedoch alternative Wege: Neben der Nutzung eines (partiellen) internen Modells nach § 111 VAF können Versicherer gemäß § 109 VAG einzelne Bausteine des Standardmodells durch unternehmensspezifische Parameter (USP) ersetzen und damit ihre individuellen Risikosituationen präziser abbilden, berichten die Aktuare von Meyerthole Siems Kohlruss.