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  • Anzahl der Unternehmen mit Nutzung von USP seit Einführung von Solvency II weiter angestiegen
  • Per 31.12.2025 sollten weitere hinzukommen
  • USP besonders interessant für Spezialversicherer mit wenig volatilem Geschäft

Zehn Jahre nach der Einführung von Solvency II ermitteln noch immer fast alle Schaden- und Unfallversicherer in Deutschland ihre Kapitalanforderungen mit dem sogenannten Standardmodell. 

Das Aufsichtsregime gewährt den Unternehmen jedoch auch die Möglichkeit, die Ermittlung der Kapitalanforderungen nach § 111 VAG durch ein (partielles) internes Modell vorzunehmen oder nach § 109 VAG einzelne Komponenten des Standardmodells durch unternehmensspezifische Parameter (USP) zu ersetzen und damit die eigene Risikosituation stärker zu fokussieren.

Die Anzahl der genehmigten internen Modelle stagniert seit Jahren, während immer mehr Unternehmen USP verwenden.

„Nach unseren Analysen nutzen mittlerweile 14 Unternehmen USP, um ihren Kapitalbedarf zu ermitteln. Zur Einführung von Solvency II im Jahr 2016 waren es noch sieben Versicherer. Die Nutzung (partieller) interner Modelle ist auf fünf Konzerne beschränkt. Hier ist keine Bewegung erkennbar.“, erläutert Maxim Brant-Shyian, Experte für regulatorische Fragestellungen bei Meyerthole Siems Kohlruss (MSK).

Überraschend ist das nicht. USP ist der kleine Bruder vom internen Modell, zwar nicht so flexibel in der Handhabung und auch nicht für alle Risikoklassen anwendbar, dafür aber mit einem Bruchteil des Aufwands einzuführen und zu betreiben.

„Die Verwendung von USP ist insbesondere für Spezialversicherer interessant, die im Standardmodell mit hohen Risikofaktoren für das Prämien- oder Reserverisiko zu kämpfen haben, jedoch ein vergleichsweise wenig volatiles Geschäft betreiben. Bei der Einführung von Solvency II waren das Monoliner in der Sparte Rechtsschutz. Mittlerweile steht beispielsweise die Sparte Tierkranken im Fokus, nachdem die BaFin eine Klarstellung zur Einordnung dieser Sparte unter Solvency II mit entsprechenden Implikationen auf die Risikofaktoren veröffentlicht hat.“, sagt Ralf Assenmacher, Experte für USP-Genehmigungsverfahren und den Betrieb von USP bei MSK.

Wenig überraschend ist hingegen die Erkenntnis, dass es Unternehmen gibt, deren Risikoposition im Standardmodell sowohl überschätzt als auch unterschätzt wird. Insbesondere im sehr heterogenen Geschäftsbereich Feuer- und andere Sachversicherung lohnt sich eine differenzierte Analyse, in welchem Umfang ein Versicherer von der Anwendung von USP profitieren könnte. 

„Ein Run auf die USP ist zwar nicht zu erwarten, da der deutsche Markt mit ca. 260% insgesamt doch gut bedeckt ist. Dennoch gehen wir nicht davon aus, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Nach unserem Kenntnisstand werden wir bei der diesjährigen Jahresmeldung zum 31.12.2025 mindestens zwei weitere Unternehmen mit USP sehen“, sagt Brant-Shyian.

Presseanfragen richten Sie bitte an: 

Pia Waldhof
Telefon: +49 (0)221 42053-0
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Über MSK

Seit 1998 berät Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) aus Köln Versicherungsgesellschaften, Assekuradeure und Industrieunternehmen in versicherungsmathematischen Fragestellungen. 

Mit über 100 Mandanten zählt MSK heute zu den führenden Adressen im deutschsprachigen Raum.