Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (kurz: EbAV) wurde am 23. Dezember 2016 die neue EU-Richtlinie 2016/2341 (kurz: EbAV-II-Richtlinie) europaweit eingeführt und im Januar 2019 in nationales Recht überführt. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden nun am 30. Dezember 2020 durch zwei Rundschreiben der BaFin konkretisiert. Dies sind zum einen die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (kurz: MaGo für EbAV), welche zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Direkt wirksam werden darüber hinaus die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (kurz: ERB / ORA) von EbAV.

Der ERB / ORA ist mit dem bereits bekannten und unter Solvency II etablierten ORSA verwandt. Im Fokus steht die eigene Risikobeurteilung aus einer ganzheitlichen Perspektive. Das heißt, es werden nicht die singulären Risiken betrachtet, sondern wie diese auf Unternehmensebene miteinander interagieren und sich auf die Risikotragfähigkeit und den gesamten Finanzierungsbedarf auswirken. Dabei wird nicht nur der aktuelle Status betrachtet, sondern insbesondere auch der Blick nach vorne gerichtet.

Die Pensionskassen und Pensionsfonds befinden sich aktuell und auch zukünftig durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld in einem schwierigen Fahrwasser, da die dauerhafte Erfüllbarkeit der Pensionsversprechen sich als herausfordernd gestaltet. Durch die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden weitere Kosten auf die Einrichtungen zukommen und eine Diskussion um Aufwand und Nutzen lostreten.

„Unsere Erfahrung zeigt, dass allen Bedenken zum Trotz gerade der ORSA für die Versicherungen einen echten Mehrwert generiert hat und wir gehen davon aus, dass es bei den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anders sein wird“, erläutert der Leitende Berater und Solvency-II- Experte Maxym Shyian.

„Insbesondere die Möglichkeit geeignete Asset-Liability-Strategieszenarien zu entwickeln, um das Niedrigzinsumfeld meistern zu können und zeitgleich die Risikosituation im Blick zu haben, ist ein Trumpf des ERB / ORA, der dem Spagat zwischen Kosten und Umsetzung nicht zum Opfer fallen sollte“, ergänzt die Leitende Beraterin Marion Beiderhase.

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